Die rechtweisende Peilung zum Subpunkt eines Sterns kann aus dem Azimut berechnet werden. Wird das Azimut von Norden nach Westen gemessen (N-Azimut-W), dann gilt: rechtweisende Peilung = 360° − Azimut. Wird das Azimut von Norden nach Osten gemessen (N-Azimut-E), dann entspricht es direkt der rechtweisenden Peilung.
Anders ausgedrückt: Befinden Sie sich auf der Nordhalbkugel und ist der Ortsstundenwinkel (LHA) kleiner als 180°, liegt das Azimut westlich und die rechtweisende Peilung ergibt sich zu 360° − Azimut. Ist der Ortsstundenwinkel (LHA) größer als 180°, liegt das Azimut östlich und die rechtweisende Peilung entspricht dem Azimut.
Befinden Sie sich auf der Südhalbkugel und wird das Azimut von Süden aus gemessen, gelten folgende Regeln:
Liegt das Azimut östlich (S-Azimut-E), d. h. der Ortsstundenwinkel (LHA) ist größer als 180°, dann gilt: rechtweisende Peilung = 180° − Azimut.
Liegt das Azimut westlich (S-Azimut-W), d. h. der Ortsstundenwinkel (LHA) ist kleiner als 180°, dann gilt: rechtweisende Peilung = 180° + Azimut.
Hamburg VII 2026